Grund- und Mittelschulstufe

Im Anschluss an die SVE werden die Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 9. Jahrgangsstufe nach unterschiedlichen Bezugslehrplänen unterrichtet. Diese sind dem individuellen Leistungsstand angepasst und dienen als Grundlage und Orientierungsrahmen für innere und äußere Differenzierungsmaßnahmen.

Unterrichtliche und pädagogische Schwerpunkte

Basiskompetenzen: Lesen, Schreiben und Rechnen, Umgang mit technischen Medien, Wissensvermittlung in den verschiedenen Unterrichtsfächern und Anforderungsprofilen
Soziale Kompetenzen: Arbeiten in der Gruppe/im Team, Umgang miteinander
Persönliche Kompetenzen: Selbstbewusstsein, realistische Selbsteinschätzung und Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen.

Lehrpläne

  • Richtlinien der Diagnose- und Förderklassen
  • Lehrpläne der Grund- und Mittelschule (adaptiert für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)
  • Lehrplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
  • Lehrplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Im Rahmen dieser verbindlichen Lehrpläne werden für die Schülerinnen und Schüler individuelle Förderpläne erstellt.

Das Prinzip der Durchlässigkeit ist ein wesentliches Merkmal der Landesschule. Bei Bedarf können die Klasse oder der Bezugslehrplan gewechselt werden.

Nach Beendigung der Volksschulpflicht erfolgt der Eintritt in die Phase der Berufsschulpflicht. Hier können die Jugendlichen entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen das einjährige Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bzw. Arbeitsqualifizierungsjahr (AQJ) oder die dreijährige Berufsschulstufe besuchen. Während dieser Zeit erfüllen sie ihre Berufsschulpflicht und werden in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und Berufsberatern der Arbeitsagentur auf Berufsfindung oder weitere Fördermaßnahmen vorbereitet.


Kontakt:
Telefon: 089 / 64258 - 0
Fax: 089 / 64258 - 161
E-Mail: bls@baylfk.de


31.01.2020

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